Bedingungen für Transport, Warenumschlag und Lagerung

1. Haftplicht des Frachführers

Für Transporte, Warenumschlag und Kranarbeiten in der Schweiz arbeiten auf Basis des Art. 440 und folgende des Eidgenössischen Obligationenrechts (OR), abgeändert durch die jeweils letzte gültige Fassung der ASTAG-Bedingungen.

  • Den Bedingungen der ASTAG bzw. des OR unterworfene Transporte: CHF 15.- pro kg brutto
  • Maximal-Betrag pro Transport, Warenumschlag und Kranarbeiten: CHF 40’000.-

Für internationale Transporte in Europa, deren Lade- und Abladeort in zwei verschiedenen Ländern liegen, gilt des Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR).

  • Den Bedingungen der CMR unterworfene Transporte: SZR 8,33 pro kg brutto (ca. CHF 11.- pro kg brutto, je nach Wechselkurs)

2. Haftpflicht des Spediteurs

Für alle Speditionsaufträge arbeiten wir auf Basis des Art. 439 des Eidgenössischen Obligationenrechts (OR), abgeändert durch die letzte jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen der SPEDLOGSWISS – Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen.

Im Schadenfall, und sofern wir für diesen nach oben erwähnten Bestimmungen verantwortlich sind, ist unsere Haftung gemäss den in den SPEDLOGSWISS genannten Beträgen wie folgt beschränkt:

  • SZR 8,33 pro kg brutto (ca. CHF 11.- pro kg brutto, je nach Wechselkurs)
  • Maximal-Betrag pro Versicherungsfall: SZR 20’000.- (ca. CHF 26’000.-, je nach Wechselkurs)

3. Haftpflicht des Lagerhalters

Bei der Lagerung von Waren arbeiten wir auf Basis des Art. 472 und folgende des Eidgenössischen Obligationenrechts (OR), abgeändert durch die letzte jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen der SPEDLOGSWISS – Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen – für die Lagerhaltung.

Im Schadenfall, und sofern wir für diesen nach oben erwähnten Bestimmungen verantwortlich sind, ist unsere Haftung gemäss den in den SPEDLOGSWISS genannten Beträgen wie folgt beschränkt:

  • SZR 8,33 pro kg brutto (ca. CHF 11.- pro kg brutto, je nach Wechselkurs)
  • Maximal-Betrag pro Versicherungsfall: SZR 20’000.- (ca. CHF 26’000.-, je nach Wechselkurs)


Hinweis betreffend Lagerhaftung

Als Lagerhalter sind wir gehalten, die gelagerte Ware gegen Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl sowie durch alle anderen Ereignisse verursachten Sachschäden nur auf schriftlichen und formellen Antrag des Kunden zu versichern, unter Angabe der Versicherungssumme und der zu versichernden Risiken. Die Bedingungen und Prämien sind auf Anfrage erhältlich.

In den Kantonen, in welchen die Risiken Feuer und Elementarschäden obligatorisch bei einem kantonalen Versicherer versichert werden müssen, bitten wir unsere Kunden, sich für die Versicherung dieser Risiken direkt an die entsprechende Stelle zu wenden.

4. Haftpflichtversicherung

Wir sind für die verschiedenen Haftungen, die sich aus den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen der oben erwähnten Punkten 1. bis 3. ergeben, versichert.